Der Kanton Schaffhausen kann innovative Vorhaben ansässiger und sich im Kanton Schaffhausen neu ansiedelnder Unternehmen mit einzelbetrieblichen Fördermitteln (EBF) unterstützen.
Voraussetzung für eine Förderung sind unter anderem die volkswirtschaftliche Bedeutung des Vorhabens für den Kanton, die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Ausrichtung auf überregionale Märkte (Art. 5 Wirtschaftsförderungsgesetz). Ziel der Förderung ist die wirtschaftliche Stärkung des Kantons und die Verbesserung des Umfelds für Neugründungen.
Bitte prüfe, ob dein Vorhaben die Voraussetzungen für einzelbetriebliche Fördermittel (EBF) erfüllt (Art. 5 Wirtschaftsförderungsgesetz). Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderbeiträge. Der Regierungsrat kann den Antrag ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Für eine genaue Beurteilung des Vorhabens werden detaillierte Informationen benötigt. Bitte reiche die folgenden Unterlagen ein:
Reiche die benötigten Unterlagen per E-Mail bei der Wirtschaftsförderung ein.
Die Wirtschaftsförderung prüft die Unterlagen in Abstimmung mit dem Volkswirtschaftsdepartement und nimmt Rücksprache mit deinem Unternehmen bezüglich der Bedingung für die Leistungsvereinbarung.
Die Wirtschaftsförderung erstellt in Absprache mit dem Volkswirtschaftsdepartement einen Antrag auf einzelbetriebliche Förderungsbeiträge beim Regierungsrat.
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderbeiträge. Der Regierungsrat kann den Antrag ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Die Leistungsvereinbarung wird zwischen dem Kanton Schaffhausen und dem geförderten Unternehmen für die Dauer der Förderperiode abgeschlossen. Sie regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Das sind von Seiten Kanton die Förderbeiträge und von Seiten Unternehmen bspw. die gemachten Verpflichtungen im Rahmen des innovativen Vorhabens.
Mit der Unterzeichnung der Leistungsvereinbarung wird die einzelbetriebliche Förderung rechtskräftig.
Gewährung der Fördergelder gemäss den in der Leistungsvereinbarung vereinbarten Meilensteinen.
Periodische Reportings und Überprüfung der Erfüllung der Verpflichtungen während der Laufzeit der Leistungsvereinbarung.
In unserer Schritt-für-Schritt Anleitung führen wir dich durch den gesamten Antragsprozess für die Förderungsmittel.
Um von den Förderleistungen zu profitieren, müssen einige Kriterien erfüllt werden:
Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen entscheidet über die Höhe und die Dauer der Förderleistungen. Die Förderleistungen werden im Rahmen einer Vereinbarung gewährt, in der sich das Unternehmen zu bestimmten Leistungen verpflichtet.
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