Unterstützung für innovative Vorhaben
Der Kanton Schaffhausen kann innovative Vorhaben ansässiger und sich im Kanton Schaffhausen neu ansiedelnder Unternehmen mit einzelbetrieblichen Fördermitteln (EBF) unterstützen.
Zweck der einzelbetrieblichen Fördermittel
Voraussetzung für eine Förderung sind unter anderem die volkswirtschaftliche Bedeutung des Vorhabens für den Kanton, die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Ausrichtung auf überregionale Märkte (Art. 5 Wirtschaftsförderungsgesetz). Ziel der Förderung ist die wirtschaftliche Stärkung des Kantons und die Verbesserung des Umfelds für Neugründungen.
Schritt-für-Schritt Anleitung
Kriterien für Förderleistungen
Abklärung Voraussetzung einzelbetriebliche Fördermittel
Voraussetzungen für einzelbetriebliche Fördermittel
Bitte prüfe, ob dein Vorhaben die Voraussetzungen für einzelbetriebliche Fördermittel (EBF) erfüllt (Art. 5 Wirtschaftsförderungsgesetz). Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderbeiträge. Der Regierungsrat kann den Antrag ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Beantragung einzelbetriebliche Fördermittel
Für eine genaue Beurteilung des Vorhabens werden detaillierte Informationen benötigt. Bitte reiche die folgenden Unterlagen ein:
- Kontaktperson der Firma
- Beschreibung des innovativen Vorhabens in Form eines Businessplans
- Ergänzende Unterlagen (bspw. technische Beurteilung anerkannter Fachinstanzen)
Einreichen der Unterlagen
Reiche die benötigten Unterlagen per E-Mail bei der Wirtschaftsförderung ein.
Prüfen der Unterlagen
Die Wirtschaftsförderung prüft die Unterlagen in Abstimmung mit dem Volkswirtschaftsdepartement und nimmt Rücksprache mit deinem Unternehmen bezüglich der Bedingung für die Leistungsvereinbarung.
Voraussetzungen erfüllt
Die Wirtschaftsförderung erstellt in Absprache mit dem Volkswirtschaftsdepartement einen Antrag auf einzelbetriebliche Förderungsbeiträge beim Regierungsrat.
Beschluss durch den Regierungsrat
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderbeiträge. Der Regierungsrat kann den Antrag ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Vertragsabschluss und Beginn Förderung
Die Leistungsvereinbarung wird zwischen dem Kanton Schaffhausen und dem geförderten Unternehmen für die Dauer der Förderperiode abgeschlossen. Sie regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Das sind von Seiten Kanton die Förderbeiträge und von Seiten Unternehmen bspw. die gemachten Verpflichtungen im Rahmen des innovativen Vorhabens.
Unterzeichnung der Leistungsvereinbarung
Mit der Unterzeichnung der Leistungsvereinbarung wird die einzelbetriebliche Förderung rechtskräftig.
Gewährung Fördergelder
Gewährung der Fördergelder gemäss den in der Leistungsvereinbarung vereinbarten Meilensteinen.
Reporting
Periodische Reportings und Überprüfung der Erfüllung der Verpflichtungen während der Laufzeit der Leistungsvereinbarung.
Hilfreiche Dokumente
In unserer Schritt-für-Schritt Anleitung führen wir dich durch den gesamten Antragsprozess für die Förderungsmittel.
Um von den Förderleistungen zu profitieren, müssen einige Kriterien erfüllt werden:
- Volkswirtschaftliche Bedeutung des Vorhabens für den Kanton Schaffhausen
- Schaffung oder Erhalt von Arbeitsplätzen im Kanton Schaffhausen
- Vorliegen eines klaren Konzepts für das Vorhaben
- Vollständige oder überwiegende Ausrichtung der Unternehmenstätigkeit auf einen überregionalen Markt
- Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen
Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen entscheidet über die Höhe und die Dauer der Förderleistungen. Die Förderleistungen werden im Rahmen einer Vereinbarung gewährt, in der sich das Unternehmen zu bestimmten Leistungen verpflichtet.
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