Wenn deine Wurzeln in einem EU-/EFTA-Staat liegen, heisst dich die Schweizer Landschaft unter dem Dach der völligen Bewegungsfreiheit mit offenen Armen willkommen. Für diejenigen, die aus einem Nicht-EU-/EFTA-Staat stammen, scheint der Weg zur Erlangung einer Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis standardmässig schwer zu finden.
Wenn du aus einem EU/EFTA-Staat kommen, kannst du im Rahmen der uneingeschränkten Personenfreizügigkeit eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz erhalten, sofern du nachweisen kannst, dass du bei einem Schweizer Arbeitgeber angestellt bist. Die Art der erteilten Erlaubnis richtet sich nach der Dauer des Arbeitsvertrages.
Wenn du aus einem Nicht-EU/EFTA-Staat, also einem sogenannten Drittstaat, stammst, sind deine Aussichten auf eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung grundsätzlich eingeschränkt. Es sei denn, du verfügst über besonders herausragende und seltene Qualifikationen, wie es beispielsweise bei Führungskräften und Fachkräften der Fall ist. Dabei werden auch Integrationskriterien berücksichtigt. Der Antrag auf Genehmigung muss von deinem Arbeitgeber gestellt werden. Dieser muss zudem nachweisen, dass für die zu besetzende Stelle keine geeigneten Personen auf dem inländischen Arbeitsmarkt oder auf den EU/EFTA-Arbeitsmärkten zur Verfügung stehen. Auch diese Genehmigungen sind durch jährliche Höchstzahlen begrenzt (Quotensystem).
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