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Migrationsamt und Passbüro: Von der Aufenthaltsbewilligung zum Ausweis

September 16, 2024

Der Weg zu einem Leben für ausländische Personen in Schaffhausen führt über das Migrationsamt. 

Jedes Jahr kommen rund 1700 Personen aus dem Ausland nach Schaffhausen, rund 74 Prozent davon sind Menschen aus dem EU/EFTA-Raum, die anderen 26 Prozent reisen aus sogenannten Drittstaaten ein. Um hier zu leben und zu arbeiten, benötigen sie alle eine Aufenthaltsbewilligung. Ausser sie reisen im Familiennachzug ein, brauchen sog. Drittstaatsangehörige (Staatsangehörige von Staaten, die nicht der EU/EFTA angehören), auch eine Arbeitsbewilligung. Das Gesuch für den Aufenthalt wird mit den erforderlichen Beilagen (Arbeitsvertrag, Lebenslauf, Zeugnisse, Strafregisterauszug etc. beim Migrationsamt eingereicht. In einem ersten Schritt prüft das Arbeitsamt die Voraussetzungen in arbeitsmarktlicher Hinsicht. Wenn die Arbeitsbewilligung erteilt werden kann, wird das Verfahren für das Aufenthaltsgesuch durch das Migrationsamt abgeschlossen. «Wir führen eine hoheitliche Prüfung der Gesuche durch», erklärt der Leiter des Schaffhauser Migrationsamtes Fridolin Hunold. «Ist alles in Ordnung, erhalten die Personen eine Aufenthaltsbewilligung.»

Hunold betont weiter, dass es für ihn uns ein Team generell wichtig ist, dass die Gesuche korrekt und pragmatisch geprüft werden, damit schnell Klarheit besteht – für alle Beteiligten. 

Ausweise

Ist die Aufenthaltsbewilligung erteilt, werden im Passbüro, das Teil des Migrationsamtes ist, die biometrischen Daten für den Ausländerausweis erhoben. Hier treffen die neuen Einwohnenden auch auf alle anderen Schaffhauserinnen und Schaffhauser, die sich einen neuen Pass ausstellen lassen. «Im Passbüro bearbeiten wir die Anträge für neue Pässe, prüfen die ID-Anträge, die über die Gemeinden eingereicht wurden, und erfassen die biometrischen Daten für die Ausweisdokumente.»

Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen

Die Mitarbeitenden des Schaffhauser Migrationsamtes kümmern sich auch um die Überprüfung und Verlängerung der Aufenthaltsbewilligungen. Je nach Typ der Bewilligung – L für kurze Aufenthalte, B für längere Zeiträume und C für grundsätzlich unbeschränkte Aufenthalte – überprüft das Migrationsamt die Bewilligung und z.T. die Bedingungen für die Verlängerung des Aufenthaltsstatus. 

Im Kanton Schaffhausen leben aktuell rund 8500 Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung und 15200 mit einer Niederlassungsbewilligung. Diese Bewilligungen wurden vom Migrationsamt ausgestellt und müssen immer wieder überprüft werden. Ob Gesuch um Bewilligungserteilung, Verlängerung oder Erfassung der biometrischen Daten: Das Team mit rund 17 Mitarbeitenden um Fridolin Hunold hat viel mit Menschen zu tun, die in Schaffhausen eine neue Heimat suchen – und schon gefunden haben.

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