In Schaffhausen werden Familien mit Familienzulagen finanziell unterstützt. Anspruch auf diese Leistung haben alle berufstätigen Eltern. Familienleistungen werden über den Arbeitgeber angemeldet und ausgezahlt und monatlich mit dem Gehalt ausgezahlt.
In Schaffhausen haben berufstätige Frauen Anspruch auf 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Während dieser Zeit erhalten sie weiterhin mindestens 80 % ihres Gehalts. Mütter dürfen in den ersten acht Wochen nach der Geburt nicht arbeiten. Dieser Zeitraum ist gesetzlich als Mutterschutz definiert.
Väter haben nach der Geburt eines Kindes einen gesetzlichen Anspruch auf zwei Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub. Im Gegensatz zum Mutterschaftsurlaub ist der Vaterschaftsurlaub flexibel: Er kann auf einmal oder an einzelnen Tagen innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt des Kindes genommen werden. In der Schweiz ist es nicht üblich, dass die Elternzeit frei zwischen den Eltern aufgeteilt wird.
Familien mit Kindern erhalten in Schaffhausen finanzielle Unterstützung in Form von Familienzulagen. Anspruch auf diese Zulagen haben alle berufstätigen Eltern. Familienleistungen werden über den Arbeitgeber angemeldet und ausgezahlt und monatlich mit dem Gehalt ausgezahlt.
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