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Änderung Steuergesetz per 1. Januar 2024

November 20, 2023

Die Schaffhauser Stimmberechtigten haben am 19. November 2023 mit 77 Prozent Ja-Stimmen die Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes über die direkten Steuern angenommen. Mit dieser Sofortmassnahme zur Mindestbesteuerung erhalten Unternehmen per 1. Januar 2024 Planungssicherheit und die öffentliche Hand sichert sich langfristig Steuereinnahmen.  


Nach der Annahme der Verfassungsgrundlage für die OECD/G20-Mindestbesteuerung durch die Schweizer Stimmbevölkerung im Juni 2023 wurde die kantonale Vorlage für die Änderung im Steuergesetz am vergangenen Wochenende mit einem JA-Anteil von 77 Prozent klar angenommen. Somit wird die Teilrevision im Kanton Schaffhausen per 1. Januar 2024 eingeführt. Ziel der Änderung des Steuergesetzes ist es, den finanzpolitischen Spielraum des Kantons Schaffhausen und der Gemeinden zu erhalten und zu stärken.


Teilrevision des Steuergesetzes

Die Teilrevision sieht vor, den Gewinnsteuersatz ab 5 Mio. Franken durch einen Mehrstufentarif zu erhöhen. Damit kommen sehr ertragsstarke Unternehmen möglichst nahe an eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent heran und erfüllen die OECD-Vorgaben mehrheitlich. 98.5 Prozent der Schaffhauser Unternehmen (insbesondere KMU) sind von dieser Steuergesetzanpassung nicht betroffen und werden keine Mehrbelastung erfahren. Für eine nachhaltige Innovationsförderung soll den Unternehmen weiterhin die aktuell geltende maximal zulässige Entlastungsbegrenzung von 70 Prozent gewährt werden.


Mit diesen Anpassungen des Steuergesetzes kann der Kanton Schaffhausen für sehr ertragsstarke und für innovative Unternehmen Rechts- und Planungssicherheit für die nächsten Jahre schaffen und Mehreinnahmen für Kanton und Gemeinden generieren. Die Erhöhung der kantonalen Gewinnsteuerbelastung ist für die meisten betroffenen Unternehmen zudem eine administrative Vereinfachung im Vergleich zur Einführung der Ergänzungssteuer des Bundes. Namentlich die im Kanton Schaffhausen sehr bedeutsamen Unternehmen mit US-Bezug müssen nicht riskieren, dass sie im internationalen Verhältnis eine steuerliche Doppelbelastung erfahren. Die Regierung rechnet mit Mehreinnahmen für Kanton und Gemeinden bei von rund 25 Mio. Franken im Jahr 2024 sowie ab 2025 bei 18 Mio. Franken.

 

Mehreinnahmen für die Stärkung des Standorts

Die Mehreinnahmen eröffnen dem Kanton Spielraum für Standortmassnahmen zugunsten der Unternehmen und der Bevölkerung. Bei den natürlichen Personen stehen für den Regierungsrat Entlastungen zur Förderung der Erwerbstätigkeit (z.B. Vereinbarkeit Beruf und Familie) im Fokus. Bei den Unternehmen sind auch ausserfiskalische Massnahmen in Planung, um neben der Steuerbelastung weiter an Attraktivität zu gewinnen. Wichtiger werden dürften Themen wie die Bereitstellung der relevanten Innovationsinfrastruktur, die digitale Transformation, die Unterstützung von angewandter Forschung und Aktionsfelder z.B. zugunsten globaler Nachhaltigkeitsziele. Die Regierung plant dazu 2024 eine weitere Steuergesetzrevision mit einer Vorlage zu den Standortförderungsmassnahmen.


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